Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

|   Über SAMSON

Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft.

Die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT beschäftigt sich schon seit Längerem mit den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes, um sicherstellen zu können, dass in den eigenen Geschäftsbereichen und in denen der SAMSON-Lieferanten und deren Zulieferer keine Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen begangen werden. Bereits im Rahmen eines Projekts im Geschäftsjahr 2022 hat die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT erfolgreich geeignete Maßnahmen zur Feststellung, Vermeidung und Beendigung negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt umgesetzt und implementiert. Ab dem 01.01.2023 haben sowohl alle Mitarbeitenden als auch Externe die Möglichkeit, Verstöße an das Team dda-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. Dies erfolgt über eine eingerichtete Whistleblower-Hotline (bkms-system.com). Ferner haben Mitarbeitende auch die Möglichkeit, sich direkt an das Team per E-Mail (dda(at)samsongroup.remove-this.com) zu wenden.

Unabhängig von der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unterstützt die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT den Global Compact der Vereinten Nationen bereits seit 2016 und richtet Geschäftstätigkeit, Strategie, Unternehmenskultur und Lieferketten an den zehn im UN Global Compact definierten Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung aus. Durch die Implementierung und Einhaltung dieser Prinzipien möchte SAMSON einen Beitrag leisten, dass sich Märkte, Handel, Technologien und Finanzen nachhaltig zum Nutzen aller weltweit entwickeln. Den jährlichen Rechenschaftsbericht für den Global Compact können Sie hier einsehen.