Herstellererklärung
Wir können Ihnen versichern, dass die SAMSON AG über die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ausführlich informiert ist und die diesbezüglichen Auswirkungen und Auflagen ermittelt hat.
Wir produzieren "Erzeugnisse" im Sinne der REACH-Verordnung und sind daher „nachgeschalteter Anwender“. Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir damit den Informationspflichten der REACH-Verordnung. Die unten stehende Tabelle informiert Sie deswegen zu betroffenen SAMSON-Erzeugnissen.
Durch Rechtsänderungen des REACH Annex XVII (Anhang 17) fallen einige Produkte seit dem 9. Mai 2020 wegen ihrer Inhaltsstoffe (u. a. NMP) unter eine Beschränkung, die nur eine gewerbliche Verwendung unter kontrollierten Bedingungen erlaubt. Diese Änderungen sind in der Tabelle unten berücksichtigt.
Die als Grundlage der Beschränkung bzw. der Zulassung dienende REACH-Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) und nach Artikel 33 wurde am 01. September 2008 publiziert. Diese Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe (engl. Substances of Very High Concern, SVHC) wird seitdem stetig erweitert. Die Wirtschaftsakteure müssen Erzeugnisse mit meldepflichtigen SVHC ab dem 5. Januar 2021 in die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eintragen, zu Zwecken des besseren Recyclings und der Abfallwirtschaft. Deshalb ist die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein SVHC-Stoff > 0,1 Massen-% enthalten ist, ein laufender Prozess.
Wir wenden dafür das Berechnungsverfahren „einmal ein Erzeugnis, immer ein Erzeugnis” (O5A) für jedes (ehemals) selbständige Produkt auf einer Stückliste einzeln an. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit unseren Lieferanten.
Sollten Inhaltsstoffe in SAMSON-Produkten einer REACH-Zulassung nach Annex XIV (Anhang 14) unterliegen, so werden sie in der Tabelle unten zukünftig zusammen mit ihrer gültigen Zulassungsnummer genannt.
Downloads
- Herstellererklärung: REACH 532 KB
Links zum Thema
- Nationale REACH-Helpdesks innerhalb und außerhalb der EU
Informationsportal der Europäischen Chemikalienagentur ECHA - Help Desk, Health and Safety Executive
im Vereinigten Königreich
Umstellung von Chromatierung auf irisierende Passivierung

Die SAMSON AG ist sich ihrer Verantwortung für die Nachhaltigkeit bewusst. Sie ist stets bestrebt, bei ihren Produkten und Herstellungsmethoden umweltverträgliche und ressourcenschonende Verfahren nach dem Stand der Technik einzusetzen.
Aus diesem Grund hat SAMSON in der werkseigenen Galvanik frühzeitig den Korrosionsschutz z. B. von Aluminium und von verzinkten Stahlbauteilen umgestellt. Seit 2016 fordern wir dies von allen unseren Zulieferern vertraglich ein, aus zwei Gründen:
- Die RICHTLINIE 2011/65/EU vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS 2) sowie die deutsche ElektroStoff-Verordnung betreffen Erzeugnisse mit elektrischer Funktion. Daher ist es unser Ziel, einen Chrom-VI-Gehalt kleiner 0,1 % in den homogenen Werkstoffen sämtlicher Einzelteile einzuhalten. Für Ersatzteile gelten seit dem 22.07.2017 ggf. Ausnahmen.
- Die SAMSON AG legt zusätzlich zum Vorgehen bei RoHS 2 laut REACH den Chrom VI-Gehalt bei mehr als 0,1 Massenprozent je Einzelerzeugnis (w/w) offen.
Bestehende Lagerbestände mit Produktionsdatum vor dem 22. September 2017, die nicht unter die ROHS 2 fallen, darf SAMSON gesetzeskonform verkaufen.
Laut Ergänzung der REACH-Verordnung (EG) vom 17. April 2013 sollen unsere Erzeugnisse – die ohne elektrische Funktion nach dem 22. September 2017 produziert wurden – nur unter bestimmten Bedingungen Stoffe verwenden, die auf dem Annex XIV (Anhang 14) gelistet sind: Mindestens ein Akteur in der Lieferkette muss für diese Verfahren gültige Zulassungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA für den Verwendungszweck der SAMSON AG besitzen. Diese Nachweise liegen uns nicht vor.
Unsere Material-Compliance-Abteilung berät Sie gerne: Compliance-Service-DE(at)samsongroup. com