Wir können Ihnen versichern, dass die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT über die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ausführlich informiert ist. Wir ermitteln laufend die Auswirkungen und Auflagen aus dieser Vorschrift.
Die Europäische Chemikalienagentur hat am 01. September 2008 erstmals eine REACH-Kandidatenliste gemäß Artikel 59 (1, 10) und nach Artikel 33 veröffentlicht. Sie listet chemische Stoffe auf, als Grundlage einer gesetzlichen Beschränkung auf bestimmte Verwendungszwecke bzw. einer Zulassung.
Diese Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe (engl. Substances of Very High Concern, SVHC) wird seitdem stetig erweitert. Deshalb ist die Überprüfung, ob in unseren Produkten ein SVHC-Stoff > 0,1 Massen-% enthalten ist, ein laufender Prozess.
Wir wenden dafür das Berechnungsverfahren „einmal ein Erzeugnis, immer ein Erzeugnis” (O5A) für jedes (ehemals) selbständige Produkt auf einer Stückliste einzeln an. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit unseren Lieferanten.
Im Sinne der REACH-Verordnung produzieren wir Erzeugnisse und sind nachgeschalteter Anwender; damit unterliegen wir gegenüber unseren Kunden den Informationspflichten der REACH-Verordnung.
Seit Januar 2021 senden wir diese Produktinformationen an die ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Sie macht die Daten zu Zwecken der Abfallwirtschaft und des besseren Recyclings öffentlich bekannt.
Die ECHA betreibt für diese Zwecke die Datenbank zu besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen SCIP (Substances of Concern In Products): echa.europa.eu/de/scip-database.
Die SAMSON AKTIENGESELLSCHAFT erhält pro gemeldetem Produktdatensatz eine SCIP ID (Vorgangsnummer).
Betroffene SAMSON-Produkte finden Sie in der SCIP entweder über die Such-Lupe (im Bild unten hellblau markiert) und das Ausfüllen des Suchfeldes über SAMSON-Produktangaben (Article identifier):
Alternativ kann die SAMSON SCIP ID in einem weiteren Suchfeld weiter unten auf der Seite verwendet werden:
Weitergehende Informationen liefern die SCIP-Daten zu Lage der chemischen Stoffe im Produkt, und zu Schutzmaßnahmen über den Click auf das Symbol rechts im Bild zur Anzeige der Details.
Sie erhalten die SCIP ID als gewerbliche Kunden bei unserer Angebotsabgabe bzw. Lieferung (REACH Art. 33 Absatz 1). Eine Bestätigung in anderen Datenformaten entfällt damit, da die SCIP-Daten die Rechtsanforderungen erfüllen.
Durch Rechtsänderungen des REACH Annex XVII (Anhang 17) fallen einige Produkte unter eine Beschränkung, die nur eine gewerbliche Verwendung unter kontrollierten Bedingungen erlaubt. Diese Änderungen werden in der Meldung an die ECHA und an unsere Kunden berücksichtigt. Sollten Inhaltsstoffe in SAMSON-Produkten einer REACH-Zulassung nach Annex XIV (Anhang 14) unterliegen, so werden wir Sie informieren. Aus den SAMSON-Lieferketten liegen uns aktuell keine Belege dazu vor.
Unsere Material-Compliance-Abteilung berät Sie gerne: Compliance-Service-DE(at)samsongroup. com